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LGPLöhne und Gehälter professionell

KrankenversicherungNeues Melderecht für Saisonkräfte ab 2018

Top-Beitrag Abo-Inhalt 18.08.2017 2 Min. Lesedauer

| Wer als Arbeitgeber ausländische Saisonkräfte beschäftigt, muss ab 2018 ein geändertes Meldeverfahren beachten. Dieses erleichtert es Krankenkassen, den Versicherungsschutz nach Beschäftigungsende frühzeitig zu klären. Arbeitgeber müssen sich dann nicht mehr an den Ermittlungen der Krankenkassen beteiligen. |

Prüfung der Anschlussversicherung

Ausgabe: 08/2017, S. 157 · ID: 44830881

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