Dienstwage
Firmen-Pkw mit Wechselkennzeichen: Privatnutzung gut steuern
02.08.2017
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| Wer als Arbeitgeber ausländische Saisonkräfte beschäftigt, muss ab 2018 ein geändertes Meldeverfahren beachten. Dieses erleichtert es Krankenkassen, den Versicherungsschutz nach Beschäftigungsende frühzeitig zu klären. Arbeitgeber müssen sich dann nicht mehr an den Ermittlungen der Krankenkassen beteiligen. |
Ausgabe: 08/2017, S. 157 · ID: 44830881