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LGPLöhne und Gehälter professionell

GmbH/Betriebliche AltersversorgungTeilzeitbeschäftigung eines GGf nach vollendetem 65. Lebensjahr: Streit um Deckelungsregelung

Abo-Inhalt 26.10.2017 2 Min. Lesedauer Von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching

| Der Pensionsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf), der in Teilzeit weiter beschäftigt wird, ist nicht durch eine in der Pensionszusage enthaltene Obergrenze auf 75 Prozent der reduzierten (Teilzeit-)Bezüge gedeckelt, wenn der GGf die ihm zugesagte Pension erdient hat. Das ist die Ansicht des FG Schleswig-Holstein. Diese muss der BFH noch prüfen. |

Weiterarbeit eines GGf in Teilzeit zu reduzierten Bezügen

Ausgabe: 12/2017, S. 13 · ID: 44869348

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