Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 13.12.2017 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Neues Schreiben zur Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beantragen. Die Details hat das BMF neu geregelt (BMF-Schreiben vom 12.12.2017, Az. IV C 5 – S 2388/14/10001, Abruf-Nr. 198321).

Unabwendbares Ereignis – keine erste Tätigkeitsstätte bei vorübergehender Verlagerung des Arbeitsplatzes

Müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wegen eines unabwendbaren Ereignisses verlassen, z. B. weil das bisherige Büro abgebrannt ist und kernsaniert wird, und müssen sie vorübergehend an einem anderen Ort arbeiten, haben sie dort keine erste Tätigkeitsstätte. Sie können für die Zeit Reisekosten und für die ersten drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen erhalten (Finanzbehörde Hamburg, Fachinfo 5/2017 vom 11.10.2017, Abruf-Nr. 198033).

Entfernungspauschale auch bei Flugbegleiter mit mehrtägigem Flugeinsatz anzusetzen?

Der BFH muss prüfen, ob die Entfernungspauschale auch für die Tage anzusetzen ist, an denen ein Flugbegleiter wegen eines mehrtägigen Flugeinsatzes nur eine Strecke zwischen erster Tätigkeitsstätte und Wohnung zurücklegt (Az. beim BFH: VI R 42/17). Das FG Münster ist der Ansicht, dass die Entfernungspauschale für eine Hin- und Rückfahrt gilt. Dabei ist es egal, ob die Rückfahrt am selben Tag stattfindet wie die Hinfahrt (FG Münster, Urteil vom 14.07.2017, Az. 6 K 3009/15 E, Abruf-Nr. 196508).

Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018

Das BMF hat geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gemacht (BMF, Schreiben vom 23.11.2017, Az. IV C 5 – S 2361/08/10001-16, Abruf-Nr. 198018). Die geänderten Pläne berücksichtigen die Absenkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 Prozent durch die Beitragssatzverordnung 2018.

Merkblatt aktualisiert: Steuerklassenwahl für 2018 bei Ehegatten oder Lebenspartnern

Das BMF hat das Merkblatt zur Steuerklassenwahl von Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, im November nochmals aktualisiert. Grund dafür sind die neuen Zahlenwerte durch die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 (BMF, Merkblatt vom 24.11.2017, Abruf-Nr. 198017).

Lohnsteuerklassenwahlrecht: Keine Steuerklasse III für Arbeitslosengeld-I-Bezieher im Jahr der Heirat

Im Jahr der Heirat hat ein Ehepaar keinen Anspruch, dass der Ehegatte, der Arbeitslohn bezieht, in der Steuerklasse V, und der Ehegatte, der Arbeitslosengeld I bezieht, in die Steuerklasse III eingereiht wird, um dadurch höheres Arbeitslosengeld zu erhalten. Eine Auslegung des § 38b EStG in der Form, dass vom Arbeitnehmerbegriff auch Arbeitslose erfasst werden und dass der Bezug von Arbeitslohn dem Bezug von Arbeitslosengeld I gleichgestellt wird, ist nicht geboten (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2017, Az. 13 K 8328/15, Abruf-Nr. 198083).

Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG

Der Grundsatz, dass Entschädigungen, die aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, einheitlich zu beurteilen sind, entbindet nicht von der Prüfung, ob die Entschädigung „als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“ nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt worden ist (BFH, Urteil vom 11.07.2017, Az. IX R 28/16, Abruf-Nr. 197827).

Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein

Überlässt ein Dritter seine Arbeitnehmer einem Fußballverein zum Einsatz als Fußballspieler, Trainer oder Betreuer, ohne dafür eine übliche Vergütung zu erhalten, liegt darin freigebige Zuwendung des Dritten an den Verein. Dies hat der BFH für den Verzicht eines Sponsors zugunsten eines Fußballvereins entschieden und den Verein als schenkungsteuerpflichtig angesehen (BFH, Urteil vom 23.11.2017, Az. II R 46/15, Abruf-Nr. 197818).

Ausgabe: 12/2017, S. 14 · ID: 45031922

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2018

Bildrechte