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BetriebsveranstaltungenSo behandeln Unternehmen Betriebsveranstaltungen mit verbundenen Unternehmen richtig
Abo-Inhalt 30.11.2017 2 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Bei Betriebsveranstaltungen wie z. B. Weihnachtsfeiern oder Firmenjubiläen laden Unternehmen vielfach auch die Arbeitnehmer organschaftlich verbundener Tochtergesellschaften ein und übernehmen die Kosten hierfür. LGP erläutert, wie das einladende Unternehmen die Aufwendungen für die Konzernmitarbeiter steuerlich richtig behandelt. |
Lohnsteuerliche Behandlung der Konzern-Betriebsveranstaltungen
Ausgabe: 11/2017, S. 213 · ID: 45015683
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