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BetriebsveranstaltungenSo behandeln Unternehmen Betriebsveranstaltungen mit verbundenen Unternehmen richtig

Abo-Inhalt 30.11.2017 2 Min. Lesedauer

| Bei Betriebsveranstaltungen wie z. B. Weihnachtsfeiern oder Firmenjubiläen laden Unternehmen vielfach auch die Arbeitnehmer organschaftlich verbundener Tochtergesellschaften ein und übernehmen die Kosten hierfür. LGP erläutert, wie das einladende Unternehmen die Aufwendungen für die Konzernmitarbeiter steuerlich richtig behandelt. |

Lohnsteuerliche Behandlung der Konzern-Betriebsveranstaltungen

Ausgabe: 11/2017, S. 213 · ID: 45015683

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