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SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 17.04.2018 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

BMF: Übersicht zu Freigrenzen, Freibeträgen und mehr

Eine praktische zweiseitige Übersicht für die Lohnbuchhaltung hat aktuell das BMF veröffentlicht. Die Übersicht verschafft einen schnellen Überblick über die 2018 gültigen Zahlen zur Lohnsteuer (Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2017, Abruf-Nr. 45266408).

Widerruf einer Pensionszusage als steuerpflichtiger Arbeitslohn?

Vereinbart eine GmbH aufgrund schlechter wirtschaftlicher Entwicklung mit ihrem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einen Widerrufsvorbehalt zu einer Pensionszusage und übt sie den Widerruf ein Jahr später aus, führt die Ausübung des Widerrufs nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn. Das hat das FG Köln entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung entschieden (FG Köln, Urteil vom 11.10.2017, Az. 9 K 3518/14, Abruf-Nr. 200461).

Finanzamt darf Fehler bei Übernahme elektronisch übermittelter Lohndaten nicht berichtigen

Gleicht das Finanzamt bei einer in Papierform abgegebenen Einkommensteuererklärung den vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Arbeitslohn nicht mit den Angaben des Steuerpflichtigen zu seinem Arbeitslohn in der Erklärung ab und werden die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit im Einkommensteuerbescheid infolgedessen zu niedrig erfasst, kann das Finanzamt den Fehler nicht im Nachhinein berichtigen. Dies hat der BFH zur offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO entschieden (BFH, Urteil vom 16.01.2018, Az. VI R 41/16, Abruf-Nr. 200182).

Zulagen für Dienste zu wechselnden Zeiten: Einsprüche per Allgemeinverfügung zurückgewiesen

Der BFH hat entschieden, dass Zulagen, die Beamte und Soldaten für Dienste zu wechselnden Zeiten erhalten, nicht nach § 3b EStG steuerfrei sind (u. a. BFH, Urteil vom 15.02.2017, Az. VI R 30/16, Abruf-Nr. 193667). Die Finanzverwaltung hat jetzt darauf reagiert und Einsprüche per Allgemeinverfügung zurückgewiesen (Oberste Finanzbehörden der Länder, Allgemeinverfügung vom 26.02.2018, Abruf-Nr. 200144).

Fahrergestellung: Leerfahrten des Fahrers zu sich nach Hause begründen keinen geldwerten Vorteil

Ist es dem Fahrer gestattet, das betriebliche Kfz – nachdem er den Dienstwagenbenutzer zuhause abgesetzt hat – zu seiner eigenen Wohnung mitzunehmen, handelt es sich um Leerfahrten des Fahrers zwischen der Wohnung des Dienstwagenbenutzers und seiner eigenen Wohnung, die der dienstlichen Nutzung zuzurechnen sind. Daraus folgt: kein geldwerter Vorteil (BMF, Schreiben vom 04.04.2018, Az. IV C 5 – S 2334/18/10001, Rz. 34, Abruf-Nr. 200661; Landesfinanzdirektion Thüringen, Mitteilung Nr. 3/2017, Abruf-Nr. 200246).

Aufstockungsbeträge zum staatlichen Transferkurzarbeitergeld – tarifermäßigte Besteuerung?

Der BFH muss entscheiden, ob Aufstockungsbeträge zum staatlichen Transferkurzarbeitergeld, die von einer Transfer-Gesellschaft gezahlt werden, als außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG zu behandeln sind, wenn der ehemalige Arbeitnehmer beschäftigungslos bei dieser Transfer-Gesellschaft befristet angestellt wird (Az. beim BFH: IX R 4/18). Das FG Köln hat die monatlichen Zahlungen für laufenden steuerbaren Arbeitslohn gehalten (FG Köln, Urteil vom 06.12.2017, Az. 14 K 1918/17, Abruf-Nr. 200368).

BayLfSt: Einkommensteuerliche, lohnsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung von Veranstaltungen

Die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Veranstaltungen sowohl beim zuwendenden Unternehmer als auch beim Empfänger ist komplex und hat in der Vergangenheit oft Fragen aufgeworfen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat die einkommen-, lohn- und umsatzsteuerlichen Folgerungen kurz beschrieben und mit Schaubildern anschaulich dargestellt (BayLfSt, Verfügung vom 22.11.2017, S 2371.1.1-3/1 St32, Abruf-Nr. 200495).

Ausgabe: 04/2018, S. 84 · ID: 45195286

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