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SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 19.07.2018 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

BFH: Verbilligter Erwerb einer GmbH-Beteiligung ist Arbeitslohn

Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch einen leitenden Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist Arbeitslohn, wenn er ein Entgelt „für“ eine Leistung ist, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für den Arbeitgeber erbringt. Arbeitslohn kann auch vorliegen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert. Das hat der BFH entschieden und insoweit die Ansicht des FG Münster bestätigt. Die Bewertung des geldwerten Vorteils durch das FG hat der BFH allerdings angegriffen. Hier muss das FG nochmals ran (BFH, Urteil vom 15.03.2018, Az. VI R 8/16, Abruf-Nr. 201989).

Lohnsteuerjahresausgleich 2018 durch Arbeitgeber: Formulare veröffentlicht

Arbeitgeber, die einen permanenten Lohnsteuerjahresausgleich für Aushilfskräfte beantragen möchten, finden die passenden Formulare dazu im Internetportal des Bayerischen Landesamts für Steuern (www.iww.de/s609).

Ehrenamtliche Richter: Entschädigungen günstigst versteuern

Ehrenamtliche Richter können wählen, ob sie für Entschädigungen die Steuerbefreiungsvorschriften des § 3 Nr. 12 EStG oder § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtsfreibetrag) wählen. Die Details regelt eine Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern (BayLfSt, Verfügung vom 21.06.2018, Az. S 2337.1.1-10/1 St36, Abruf-Nr. 202301).

Zweifel an der Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes auf im EU-Ausland ansässige Transportunternehmen

Das FG Berlin-Brandenburg hält es für ernstlich zweifelhaft, ob die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung eines Mindestlohns auf ein im EU-Ausland ansässiges Unternehmen der Transport- und Logistikbranche ohne Niederlassung in der Bundesrepublik und seine Arbeitnehmer überhaupt anwendbar ist (FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.02.2018, Az. 1 V 1175/17, Abruf-Nr. 201314).

Vom Arbeitgeber bereitgestellte, vom Arbeitnehmer nicht genutzte Gemeinschaftsunterkunft als geldwerter Vorteil
Es liegt auch dann ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor, wenn ein Arbeitnehmer (hier Zeitsoldat der Bundeswehr) eine unentgeltliche Gemeinschaftsunterkunft nicht für Übernachtungen nutzt, sondern arbeitstäglich an seinen privaten Wohnsitz zurückkehrt (FG Saarland, Urteil vom 31.01.2018, Az. 2 K 1198/15; Az. beim BFH: VI R 5/18).
Dienstwagen bei Gesellschafter und Nachweis fehlender Privatnutzung

Bei einem Gesellschafter ist die auf den Beweis des ersten Anscheins gestützte Annahme, er habe einen ihm zur Verfügung stehenden Dienst-Pkw privat genutzt, auch dann möglich, wenn formal ein Nutzungsverbot zwischen den Gesellschaftern vereinbart worden ist. Bei einem Gesellschafter, der zu 96 Prozent am Gewinn beteiligt ist, sind an den Nachweis fehlender Privatnutzung strenge Anforderungen zu stellen (FG Hamburg, Urteil vom 06.02.2018, Az. 6 K 172/17, Abruf-Nr. 200979; Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH, Az. VIII B 38/18).

Abfindungszahlung als Entschädigung – außerordentliche Einkünfte

Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge der (einvernehmlichen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob der Arbeitnehmer dabei unter tatsächlichem Druck stand, regelmäßig entbehrlich (BFH, Urteil vom 13.03.2018, Az. IX R 16/17, Abruf-Nr. 202257).

Mehrergebnisse der Lohnsteuerprüfungen 2017
Das BMF hat mitgeteilt, welche Mehrergebnisse Lohnsteuerprüfungen im Jahr 2017 erbracht haben. Bei der Lohnsteuer-Außenprüfung und -Nachschau waren es 945 Mio. Euro (im Schnitt 9.430 Euro je Prüfung).

Ausgabe: 07/2018, S. 139 · ID: 45316325

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