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EntgeltfortzahlungAufwendungen für die bAV und Erstattungsfähigkeit nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Top-Beitrag Abo-Inhalt 03.09.2018 3 Min. Lesedauer

| Wann sind Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erstattungsfähig? Diese Frage stellt sich in der betrieblichen Praxis immer wieder. Der GKV-Spitzenverband hat die Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit genannt und die Frage für bAV-Einmalzahlungen beantwortet. |

Ausgabe: 09/2018, S. 175 · ID: 45437284

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