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BetriebsveranstaltungFG Köln: Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zulasten der feiernden Kollegen

Abo-Inhalt 12.09.2018 2 Min. Lesedauer

| Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zulasten der tatsächlich Feiernden. Dies hat das FG Köln entschieden und sich so der Ansicht des BMF widersetzt. Entscheiden muss den Fall nun der BFH. |

Kochkurs als Weihnachtsfeier – 2 Personen sagen kurzfristig ab

Ausgabe: 09/2018, S. 167 · ID: 45486551

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