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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitgeberleistungenFracht-, Liefer- und Versandkosten können in 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze einzurechnen sein

Abo-Inhalt 10.09.2018 4 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH

| Im Rahmen der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze können auch Versand- und Verpackungskosten zu berücksichtigen sein. Wann das der Fall ist, hat der BFH jetzt klargestellt und dabei wichtige Fragen zur Bewertung von Sachbezügen beantwortet. Arbeitgeber sollten die Entscheidung kennen, um darauf reagieren zu können. |

Ausgabe: 09/2018, S. 168 · ID: 45466988

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