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BelegschaftsrabatteBFH konkretisiert Anwendung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte nach § 8 Abs. 3 EStG

Abo-Inhalt 20.09.2018 4 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH

| Geldwerte Vorteile aus Belegschaftsrabatten bleiben bis zu einem Betrag von 1.080 Euro im Kalenderjahr steuerfrei (§ 8 Abs. 3 EStG). Der BFH hat wichtige Punkte zur Anwendung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte klargestellt, insbesondere was die Anforderungen an den Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung angeht. |

Ausgabe: 09/2018, S. 165 · ID: 45489862

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