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EntsendungEuGH entscheidet zur Bindungswirkung von Entsendebescheinigungen und zum Ablöseverbot

Abo-Inhalt 19.09.2018 2 Min. Lesedauer Von RA/StB Frank Dissen, Partner & Head of Global Expatriate Services Germany, WTS, Frankfurt a. M.

| Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten attestieren Entsendebescheinigungen (E 101/A1) den Verbleib in der heimatlichen Sozialversicherung. Der EuGH hat entschieden, dass Entsendebescheinigungen auch bindend sind, wenn sie rückwirkend oder zu Unrecht ausgestellt wurden. Gleichzeitig hat der EuGH das sog. Ablöseverbot konkretisiert. |

Bindungswirkung nach der bisherigen EuGH-Rechtsprechung

Ausgabe: 09/2018, S. 177 · ID: 45494729

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