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LGPLöhne und Gehälter professionell

RentnerRentenabschläge aufgrund vorzeitiger Rente: Rentenbeiträge geschickt auffüllen – Teil 2

Top-Beitrag Abo-Inhalt 11.09.2018 9 Min. Lesedauer

| Viele Arbeitnehmer überlegen, ob sie nach einem langen Berufsleben vorzeitig die gesetzliche Altersrente beantragen sollen. Vorzeitig bedeutet, dass sie nicht über 45 Beitragsjahre verfügen und daher bei ihrer Altersrente Abschläge in Kauf nehmen müssten. Diese Rentenabschläge kann der Arbeitnehmer, aber auch der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer steuer- und beitragsmindernd ausgleichen. Wie das geht, erläutert LGP in einer Beitragsserie. Im zweiten Teil erfahren Sie nun, wie sich der Beitrag zum Ausgleich der vollständigen Rentenminderung geschickt auffüllen lässt. |

Ausgabe: 10/2018, S. 188 · ID: 45485722

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