Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

Arbeitgeberleistungen Betriebliche Krankenzusatzversicherungen – Barlohn oder Sachlohn: Das müssen Sie wissen

Top-Beitrag Abo-Inhalt 24.10.2018 10 Min. Lesedauer Von Grit Findeisen-Müller, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), WTS München

| Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer ist attraktiv. Mit der bKV lassen sich langfristig qualifizierte Arbeitnehmer rekrutieren und binden. Über Module lassen sich Leistungen absichern, die die gesetzliche Krankenversicherung so nicht abdeckt. Bei der Finanzierung und Ausgestaltung der bKV gibt es Gestaltungsspielräume. Kleiner Wermutstropfen ist die Rechtsprechung des BFH und die dem (noch) widersprechende Ansicht der Finanzverwaltung. LGP liefert Unternehmen einen Kompass, mit dem sie sich aktuell hier zurechtfinden. |

Ausgabe: 10/2018, S. 183 · ID: 45560915

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2018

Bildrechte