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LGPLöhne und Gehälter professionell

UnfallversicherungSturz auf von Arbeitgeber organisierter Skireise kein Arbeitsunfall

11.10.2018 1 Min. Lesedauer

| Ein Unfall beim Skifahren (Unterschenkel- und Steißbeinfraktur) im Rahmen einer mehrtägigen vom Arbeitgeber finanzierten und organisierten Reise zur Teambildung gilt nicht als Arbeitsunfall. So entschied das SG Stuttgart. |

Das SG wertete das Skifahren als unversicherte Tätigkeit (SG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2017, Az. S 13 U 4219/16, Abruf-Nr. 204429):

Ausgabe: 01/2019, S. 1 · ID: 45540021

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