Unfallversicherung
Zwischenstopp im Waschsalon – kein versicherter Wegeunfall
03.08.2018
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| Ein Unfall beim Skifahren (Unterschenkel- und Steißbeinfraktur) im Rahmen einer mehrtägigen vom Arbeitgeber finanzierten und organisierten Reise zur Teambildung gilt nicht als Arbeitsunfall. So entschied das SG Stuttgart. |
Das SG wertete das Skifahren als unversicherte Tätigkeit (SG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2017, Az. S 13 U 4219/16, Abruf-Nr. 204429):
Ausgabe: 01/2019, S. 1 · ID: 45540021