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LGPLöhne und Gehälter professionell

Reisekosten Neue Auslandsreisepauschalen gelten seit 01.01.2019

04.12.2018 1 Min. Lesedauer

| Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer seit 01.01.2019 steuerfrei auszahlen kann. |

Weiterführende Hinweise
  • Übersicht „Reisekosten: Auslandsreisepauschalen ab 01.01.2019“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 45636252
  • BMF, Schreiben vom 28.11.2018, Az. IV C 5 – S 2353/08/10006 :009 → Abruf-Nr. 205950

Ausgabe: 01/2019, S. 1 · ID: 45636213

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