Mindestloh
Mindestlohn steigt im Jahr 2019 auf 9,19 Euro
02.11.2018
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| Zahlungen des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses neben der regulären Abfindung erhalten, sind keine steuerbegünstigte Entschädigung nach § 34 Abs. 1 EStG. Zu diesem Ergebnis ist jedenfalls das FG Niedersachsen gelangt. |
Ausgabe: 11/2018, S. 204 · ID: 45555387