Mindestloh
Mindestlohn steigt im Jahr 2019 auf 9,19 Euro
02.11.2018
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| Sind die laufenden Kosten für die Benutzung eines betrieblichen Smartphones nach § 3 Nr. 45 EStG lohnsteuerfrei, wenn der Mobilfunkvertrag auf den Arbeitnehmer lautet und der Arbeitgeber den Mobilfunkvertrag bezuschusst. Nein, meint LGP. Anders sieht es das „Lexikon für das Lohnbüro“. |
Ausgabe: 11/2018, S. 202 · ID: 45464663