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Urlaub/UrlaubsentgeltEuGH klärt 2 wichtige Fragen zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Arbeitnehmern

Abo-Inhalt 14.11.2018 2 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln

| Der EuGH hat 2 praxisrelevante Fragen zum Urlaubsanspruch geklärt: Erstens: Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch, nur weil der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat. Zweitens: Ein Urlaubsanspruch kann vererbt werden. Arbeitgeber müssen umdenken und handeln. |

Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch

Ausgabe: 11/2018, S. 216 · ID: 45590087

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