Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

UnfallversicherungArbeitsräume im häuslichen Bereich: Auch ein Sturz auf der Treppe kann ein Arbeitsunfall sein

Abo-Inhalt 16.01.2019 2 Min. Lesedauer

| In der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Sturz auf der Treppe bei Versicherten mit „Home-Office“ oder Büro im Haus regelmäßig nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Argument der Berufsgenossenschaft: Wohnung und Arbeitsstätte liegen in einem Gebäude. In diesen Fällen stehen nur die jeweiligen Arbeitsräume, nicht aber die Wege innerhalb des Gebäudes unter Versicherungsschutz. Anders sieht es jetzt erfreulicherweise das BSG. |

Für BSG ist nun objektivierte Handlungstendenz maßgebend

Ausgabe: 01/2019, S. 34 · ID: 45683280

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2019

Bildrechte