Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

Arbeitsentgelt/AltersversorgungÜbertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds

05.02.2019 1 Min. Lesedauer

| Arbeitslohn ist gegeben, wenn der Arbeitgeber eine Versorgungszusage an einen Pensionsfonds überträgt und der Arbeitnehmer durch die Übertragung einen eigenen Anspruch auf Leistungen gegen den Pensionsfonds erwirbt. So hat das FG Köln entschieden. Das letzte Wort hat aber der BFH (Az. VI R 45/18). |

Entscheidend für das FG war, dass der Arbeitnehmer einen eigenen Anspruch auf die Leistungen des Pensionsfonds hat. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nicht nur Versorgungsleistungen versprochen, sondern sein Versprechen bereits erfüllt. Indem der Arbeitgeber die Ansprüche auf den Pensionsfonds übertragen hat, ist beim Arbeitnehmer ein eigener unentziehbarer Anspruch auf die Versorgungsleistungen entstanden. Leistet der Arbeitgeber dagegen Zuwendungen an eine Einrichtung, die dem Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch einräumt, sind erst die laufenden Bezüge von der Versorgungseinrichtung an den Arbeitnehmer als Arbeitslohn zu qualifizieren (FG Köln, Urteil vom 27.09.2018, Az. 6 K 814/16, Abruf-Nr. 206460).

Ausgabe: 04/2019, S. 57 · ID: 45716915

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2019

Bildrechte