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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitgeberleistungenÜberlassung von (Elektro-)Fahrrädern zusätzlich zum Arbeitslohn oder mit Gehaltsumwandlung

Top-Beitrag Abo-Inhalt 27.03.2019 7 Min. Lesedauer Von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern betriebliche Fahrräder bzw. Elektrofahrräder überlassen möchten, stehen vor der grundsätzlichen Wahl, die Vorteile aus der Überlassung „on top“, also zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, oder auf Basis einer arbeitsrechtlich wirksamen Gehaltsumwandlung zu gewähren. Die beiden Varianten führen zu unterschiedlichen steuerlichen und auch sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen. |

Ausgabe: 04/2019, S. 59 · ID: 45821584

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