Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

BetriebsprüfungErhebung von Säumniszuschlägen: DRV veröffentlicht Handlungsanweisung an Betriebsprüfer

Abo-Inhalt 13.05.2019 5 Min. Lesedauer

| Bei einer nachträglichen Beitragserhebung setzt ein Säumniszuschlag nach § 24 Abs. 2 SGB IV aus Sicht des BSG wenigstens bedingten Vorsatz beim Beitragsschuldner voraus (LGP 3/2019, Seite 53). Lesen Sie nachfolgend, wie die Deutsche Rentenversicherung vorläufig mit der Entscheidung des BSG anlässlich von Betriebsprüfungen umgehen wird. |

Ausgabe: 06/2019, S. 101 · ID: 45900255

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2019

Bildrechte