AltersversorgungArbeitgeberwechsel: Arbeitgeberzuschuss ja oder nein?
| Ein Leser fragt zum verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss: Ein Arbeitnehmer nimmt eine bAV mit Entgeltumwandlung zu einem neuen Arbeitgeber mit. Der Übergang fand zum 01.04.2019 statt. Ich habe diesen Vertrag ohne AG-Zuschuss abgerechnet, weil es aus meiner Sicht ein bestehender Vertrag mit Entgeltumwandlung ist. Der Versicherer meint, die Entgeltumwandlung mit dem neuen Arbeitgeber sei erst 2019 abgeschlossen worden. Dies sei wie ein Neuabschluss zu werten und der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zu leisten. Die Frage beantwortet Dr. Claudia Veh. |
Antwort | Bei der Frage handelt es sich um eine Frage aus dem Arbeitsrecht der bAV – wir bewegen uns ja im BetrAVG. Daher sind für die Antwort unseres Erachtens arbeitsrechtliche Grundsätze zugrunde zu legen.
Ausgabe: 06/2019, S. 91 · ID: 45943706
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