Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

AushilfsbeschäftigungStudenten: Zeit zwischen Prüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses keine vorlesungsfreie Zeit

Abo-Inhalt 23.05.2019 3 Min. Lesedauer

| Die Zeit nach der vorgeschriebenen letzten Prüfungsleistung bis zum Ablauf des Monats, in dem das Studium aufgrund der Bekanntgabe der Gesamtergebnisse der Prüfungsleistungen endet, gilt nicht als vorlesungsfreie Zeit. Das hat die Arbeitsgruppe Beitragsüberwachung der Deutschen Rentenversicherung jetzt klargestellt. Das führt zur Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung, wenn ein Studierender in dieser Zeit mehr als 20 Stunden pro Woche beschäftigt wird. |

Ausgabe: 06/2019, S. 104 · ID: 45913031

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2019

Bildrechte