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LGPLöhne und Gehälter professionell

Geringfügige BeschäftigungUmlagesatz für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft sinkt

31.05.2019 1 Min. Lesedauer

| Der Umlagesatz für die Umlage 2 (U2), die für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft erhoben wird, ist für geringfügig Beschäftigte zum 01.06.2019 von 0,24 Prozent auf 0,19 Prozent des Arbeitsentgelts gesunken. Der Erstattungssatz beträgt unverändert 100 Prozent. |

Die Höhe der Umlage 1 (U1) für die Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit bleibt für geringfügig Beschäftigte bei 0,90 Prozent. Der Erstattungssatz bleibt ebenfalls bei 80 Prozent.

Ausgabe: 06/2019, S. 92 · ID: 45940901

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