BetriebsprüfungVIP-Logen-Erlass in der Sozialversicherung gültig?
| Ein Leser fragt: Ist der „VIP-Logen-Erlass“ vom 22.08.2005 auch in der Sozialversicherung zu beachten, insbesondere die Aufteilung 40/30/30? Ein Betriebsprüfer der DRV ist der Meinung, dass der VIP-Logen-Erlass nicht für die Sozialversicherung gilt. |
Antwort | Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV sind einmalige Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind, auch kein Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Dazu gehört auch die Aufteilung 40/30/30 beim VIP-Logen-Erlass des BMF (Schreiben vom 22.08.2005, Az. IV B 2 – S 2144-41/05, Abruf-Nr. 052979). Allerdings ist nach einem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 30.06.2004 (Az. L 11 KR 510/04, Abruf-Nr. 208524) die Sozialversicherung nicht an Entscheidungen der Finanzverwaltung, z. B. auch des Finanzamts, gebunden.
Ausgabe: 07/2019, S. 128 · ID: 45889872
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