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ReisekostenBFH: Neues Reisekostenrecht gilt auch für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer

Abo-Inhalt 25.07.2019 5 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem 01.01.2014 gilt, gilt auch für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer und Beamte. Das hat der BFH in mehreren Verfahren entschieden. Der BFH hat damit weitgehend die Regelungen bestätigt, die die Finanzverwaltung zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte anhand der Zuordnung des Arbeitgebers getroffen hat. |

Ausgabe: 07/2019, S. 132 · ID: 46038426

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