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LGPLöhne und Gehälter professionell

UnfallversicherungNur einmal jährlich stattfindende Skiausfahrt nicht versichert

09.07.2019 1 Min. Lesedauer

| Ein Arbeitnehmer, der an einer von seinem Arbeitgeber jährlich einmal ausgeschriebenen Skiausfahrt teilnimmt und sich dabei verletzt, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das SG Karlsruhe entschieden. |

  • Der Beschäftigte habe mit der Teilnahme an der Skiausfahrt offenkundig keine arbeitsvertraglich geschuldete oder eine vermeintliche Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis erfüllt und auch kein unternehmensbezogenes Recht wahrgenommen.
  • Die Teilnahme an einer solchen Skiausfahrt stehe auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Teilnahme am „Betriebssport“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Dafür sei auch bei Sportarten, die – wie Skifahren – saisonbedingt ausgeübt werden könnten, erforderlich, dass sie wenigstens monatlich durchgeführt werden. Diese Voraussetzungen erfülle die einmal jährlich stattfindende Skiausfahrt nicht.
  • Die Skiausfahrt war auch keine versicherte „betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung“. Denn die Teilnehmerzahl war begrenzt (SG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 14.05.2019, Az. S 1 U 412/19, Abruf-Nr. 209384).

Ausgabe: 07/2019, S. 130 · ID: 45996560

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