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LGPLöhne und Gehälter professionell

VergütungTarifbegünstigung für Zahlungen aus Langzeitvergütungsmodell

06.11.2019 1 Min. Lesedauer

| Nehmen Arbeitnehmer an einem Langzeitvergütungsmodell (Long Term Incentive) teil und erhalten – abhängig vom durchschnittlichen Geschäftserfolg innerhalb eines „Performancezeitraums“ im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum – eine entsprechende Vergütung, handelt es sich um eine tarifbegünstigte Zahlung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG. So sieht es jedenfalls das FG Hessen (Urteil vom 11.04.2019, Az. 6 K 306/18, Abruf-Nr. 211451). Das letzte Wort hat der BFH. |

PRAXISTIPP | Der Musterprozess beim BFH (Az. VI R 19/19) bietet die Chance, Fälle offenzuhalten, in denen die Finanzverwaltung schon aktiv geworden ist, und z. B. Anrufungsauskünfte widerrufen oder Haftungsbescheide erlassen hat. Wer plant, ein Langzeitvergütungsmodell einzuführen, sollte eine Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG einholen; schon allein um Lohnsteuerhaftungsrisiken zu vermeiden.

Ausgabe: 02/2020, S. 19 · ID: 46168295

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