ElterngeldMonatliche Umsatzbeteiligungen führen zu höherem Elterngeld
| Monatliche Umsatzbeteiligungen erhöhen das Elterngeld. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen im Fall einer angestellten Zahnärztin entschieden. Ihr Arbeitgeber zahlte ihr eine Grundvergütung von 3.500 Euro pro Monat und Umsatzbeteiligungen, die zwischen 140 Euro und 2.300 Euro pro Monat schwankten. |
Nach Auffassung des LSG handelt es sich bei den monatlichen Umsatzbeteiligungen um laufenden Arbeitslohn. Denn die Beteiligungen werden nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen jeweils bezogen auf einen Monat berechnet und gezahlt. Solange die erforderliche Konkordanz zwischen dem Monatszeitraum und dem variablen Lohnbestandteil gewahrt bleibe, wirke sich dies auch auf das Elterngeld aus (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.12.2019, Az. L 2 EG 7/19, Abruf-Nr. 212731).
Ausgabe: 02/2020, S. 21 · ID: 46284554
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