Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

UrlaubBAG: Kein Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub – Auswirkungen auf die Praxis

Abo-Inhalt 17.01.2020 3 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln

| Suspendieren die Arbeitsvertragsparteien ihre Hauptleistungspflichten durch die Vereinbarung von Sonderurlaub, wird die bisherige Arbeitszeitregelung vorübergehend ausgesetzt. Das hat zur Folge, dass der Zeitraum des Sonderurlaubs bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs mit „null“ Arbeitstagen anzusetzen ist. Das hat das BAG entschieden. Dabei hat es Regeln für die Berechnung des Urlaubsanspruchs vorgegeben. |

Ausgabe: 03/2020, S. 53 · ID: 46268545

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2020

Bildrechte