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LGPLöhne und Gehälter professionell

SozialversicherungspflichtLkw-Fahrer mit eigenem Lkw kann abhängig beschäftigt sein

25.02.2020 1 Min. Lesedauer

| Ein Lkw-Fahrer mit eigenem Lkw, der in die Arbeitsorganisation seines Auftraggebers, einer Spedition, in zentralen Punkten eingegliedert ist und den kein wesentliches Unternehmerrisiko trifft, ist abhängig beschäftigt. Das hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt. |

Für das LSG sprachen folgende Punkte für die Eingliederung in die betriebliche Ordnung und damit für eine abhängige Beschäftigung (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2019, Az. L 4 R 2333/17, Abruf-Nr. 214277):

Ausgabe: 03/2020, S. 39 · ID: 46372721

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