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Kfz-KostenInterimsfahrzeug: Wie bemisst sich der geldwerte Vorteil?
09.03.2020 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Ein Leser fragt – LGP antwortet
| Ein Leser fragt: Ein Unternehmen mietet bei einem Autovermieter immer für ca. drei Monate ein Fahrzeug und stellt das einem Arbeitnehmer unentgeltlich zur kompletten Nutzung zur Verfügung. Welcher Wert ist da denn der geldwerte Vorteil? Auch der Bruttolistenpreis? Steuerberater Diplom-Finanzwirt Michael Heuser antwortet. |
Antwort | Auch das Interimsfahrzeug muss mit dem Bruttolistenpreis versteuert werden. In der Praxis erfragt der Arbeitgeber diesen beim Autovermieter und legt dessen Antwort zum Lohnkonto.
Ausgabe: 06/2020, S. 91 · ID: 46367581
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