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SozialversicherungspflichtNotärzte im Rettungsdienst: Keine Beitragsfreiheit ohne Hauptbeschäftigung

Top-Beitrag Abo-Inhalt 04.03.2020 2 Min. Lesedauer

| Um die Versorgung gerade im ländlichen Raum sicherzustellen, hat der Gesetzgeber 2017 beschlossen, dass Notärzte, die nebenberuflich im Rettungsdienst tätig sind, Honorare nicht verbeitragen müssen. Beitragspflicht tritt aber ein, wenn der Notarzt keiner Hauptbeschäftigung mehr nachgeht. Das haben die Spitzenorganisationen in der Sozialversicherung festgelegt und die Details dazu genannt. |

Beitragsfreiheit von Notärzten im Rettungsdienst

Ausgabe: 03/2020, S. 52 · ID: 46332421

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