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HomeofficeHomeoffice: Diese lohnsteuerlichen Spielregeln sind bei Kostenerstattungen zu beachten

Abo-Inhalt 07.04.2020 10 Min. Lesedauer Von Dipl-Finanzwirtin (FH) Anne L’habitant, Steuerberaterin, WTS, Düsseldorf

| Nicht nur die aktuelle Krise verlangt den Arbeitgebern Flexibilität ab. Homeoffice war schon in den vergangenen Jahren beliebter und praxisrelevanter geworden. Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, wie Kostenerstattungen durch den Arbeitgeber lohnsteuerlich zu behandeln sind. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber nach § 670 BGB sehr umfangreich zur Kostenerstattung verpflichtet sein. Dies bedeutet aber nicht, dass alle Zahlungen steuerfreier Auslagenersatz sind. Weitere Besonderheiten sind in Bezug auf Reisekosten zu beachten. |

Ausgabe: 06/2020, S. 97 · ID: 46486882

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