Kfz-Koste
Interimsfahrzeug: Wie bemisst sich der geldwerte Vorteil?
17.02.2020
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| Das BMF hat am 23.04.2020 ein Schreiben veröffentlicht, wonach Arbeitgeber, die durch das Corona-Virus unverschuldet an einer fristgerechten Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung gehindert sind, eine Fristverlängerung beantragen können. Das hat Fragen aufgeworfen. LGP klärt die Details. |
Ausgabe: 06/2020, S. 94 · ID: 46586261