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KrankenversicherungKapitalleistungen aus einer bAV – Beitragspflicht in gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung

Abo-Inhalt 23.07.2020 2 Min. Lesedauer

| Für Unmut sorgt es nach wie vor bei Rentnern, dass Kapitalleistungen aus Direktversicherungen beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind. Eine Kehrtwende in der Rechtsprechung des BSG ist nicht in Sicht. Verfahren aus neuerer Zeit bestätigen die Beitragspflicht, z. B. auch bei Auszahlung in der Altersteilzeit. |

BSG hält weiter an seiner Linie fest

Ausgabe: 10/2020, S. 188 · ID: 46726298

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