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SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 23.09.2020 2 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF- Schreiben. |

Überblick /  Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

BFH: Zufluss von Tantiemen bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses

Eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG führt auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten wäre (BFH, Urteil vom 28.04.2020, Az. VI R 44/17, Abruf-Nr. 217587).

DBA Indien: Nachweis der Besteuerung ausländischen Arbeitslohns durch Arbeitgeberbescheinigung

Bestehen aufgrund der vorgelegten Belege keine begründeten Zweifel daran, dass der durch die Tätigkeit im ausländischen Staat (hier: Indien) erzielte Bruttolohn im Tätigkeitsstaat mit Lohnsteuer belastet wurde, ist die Vorlage eines Jahressteuerbescheids und Zahlungsbelegs nach Sinn und Zweck des § 50d Abs. 8 EStG nicht zwingend geboten. Die tatsächliche Besteuerung im ausländischen Staat kann durch eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers über den Steuerabzug (z. B. Quellen-/Lohnsteuerbescheinigung, ausländische Gehaltsabrechnung mit Ausweis der abgeführten Quellensteuern) nachgewiesen werden (FG Münster, Urteil vom 17.04.2020, Az. 1 K 1035/11 E, Abruf-Nr. 216251; rechtskräftig).

Steuern: Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2021

Das BMF hat das „Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2021“ bekannt gegeben (BMF, Bekanntmachung vom 09.09.2020, Az. IV C 5 – S 2533/19/10030 :002, Abruf-Nr. 217778). Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 09.09.2019, (Az. IV C 5 – S 2378/19/10002 :001, Abruf-Nr. 211214) zu beachten.

DBA USA 1989/2008: Besteuerung von Stock Options, die von einem ausländischen Arbeitgeber gewährt wurden
Der BFH muss sich im Revisionsverfahren mit dem Az. I R 11/20 mit folgender Frage befassen: Ist für die Anwendung von Art. 15 DBA USA 1989/2008 auf die Ansässigkeit zum Zeitpunkt des Zuflusses (Zeitpunkt der tatsächlichen Ausübung der Option) oder auf die Ansässigkeit im Zeitraum zwischen Gewährung und erstmaliger Ausübbarkeit (sog. Vesting Period) abzustellen?
Steueränderungen: Regierungsentwurf für Jahressteuergesetz 2020 liegt vor

Die Bundesregierung hat am 02.09.2020 den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Enthalten sind umfangreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Den Entwurf finden Sie auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 216958.

Mitarbeiterbeteiligung bei Startups: FDP-Fraktion fordert höheren Steuerfreibetrag vor allem bei Startups

Die FDP-Fraktion hinterfragt den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen. In einer Kleinen Anfrage (19/21403, Abruf-Nr. 217512) erkundigen sich die Abgeordneten nach Gesetzesplänen zur Erhöhung dieses Freibetrags. Sie verweisen auf die hohe Bedeutung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen für Startups.

Keine Werkverträge im Kernbereich der Fleischwirtschaft: Gesetzesentwurf liegt vor

Der Arbeitsschutz in Betrieben soll künftig besser kontrolliert und Werkverträge im Kernbereich der Fleischwirtschaft sollen verboten werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/21978, Abruf-Nr. 217683) der Bundesregierung für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz vor.

BMF: Neues Schreiben zur Elektromobilität

Das BMF hat die lohnsteuerlichen Spielregeln zur Elektromobilität geregelt (BMF, Schreiben vom 29.09.2020, Az. IV C 5 – S 2334/19/10009 :004, Abruf-Nr. 218087).

Ausgabe: 10/2020, S. 185 · ID: 46751821

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