ArbeitgeberleistungenCorona-Prämie bei Dezember-Abrechnung im Januar?
| Ein Leser fragt: Viele Unternehmen rechnen den Dezember-Lohn erst nach dem 31.12.2020 ab (vom 01.01.2021 bis 10.01.2021), weil ihnen erst dann die gearbeiteten Stunden der Arbeitnehmer vorliegen. Darf in diesem Fall die Corona-Prämie mit dem Dezember-Lohn im Januar 2021 ausbezahlt werden? Oder muss die die Prämie tatsächlich bis zum 31.12.2020 ausbezahlt sein? Die Frage beantwortet Dipl.-Finanzwirt Daniel Denker: |
Antwort | Nach derzeitiger Rechtslage ist es nicht möglich, die Corona-Prämie für Arbeitnehmer mit der Dezember-Abrechnung auszubezahlen, wenn die Auszahlung erst im Januar 2021 erfolgt. Denn die Zahlungen der Corona-Prämie im Sinne des § 3 Nr. 11a EStG stellen keinen laufenden Arbeitslohn im Sinne des § 38a Abs. 1 S. 2 EStG dar. Es handelt sich vielmehr um einen sonstigen Bezug im Sinne des § 38a Abs. 1 S. 3 EStG. Anders als im Lohnsteuerabzugsverfahren gilt hier nicht das allgemeine Zuflussprinzip (wann kann der Arbeitnehmer über die Zuwendung wirtschaftlich verfügen), sondern der Abflusszeitpunkt des Arbeitgebers (wann wurde die Zahlung geleistet).
Ausgabe: 11/2020, S. 191 · ID: 46942394
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