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SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF- Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
Sonderausgaben: Beiträge in ausländische Sozialversicherung aufteilen Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe für die einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer in eine ausländische Sozialversicherung leisten, für 2021 angepasst (BMF, Schreiben vom 13.11.2020, Az. IV C 3 – S 2221/20/10002 :002, Abruf-Nr. 219118). Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern: BMF aktualisiert Spielregeln Das BMF hat sein Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht aktualisiert und an die BFH-Rechtsprechung angepasst (BMF, Schreiben vom 25.11.2020, Az. IV C 5 – S 2353/19/10011 :006, Abruf-Nr. 219558). LGP stellt Ihnen die wichtigsten Neuerungen in der Ausgabe 2/2021 vor. Fahrten vom Lebensmittelpunkt zum Sammelpunkt: Entfernungspauschale ist das höchste der Gefühle Aufwendungen für Fahrten von einer Wohnung, die den Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers darstellt, zu einem Sammelpunkt im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG sind nur mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrten an einer dem Arbeitsplatz näher gelegenen Wohnung unterbrochen werden (BFH, Beschluss vom 14.09.2020, Az. VI B 64/19, Abruf-Nr. 219515). Beim BFH: Mindern Garagenkosten bei Dienstwagen mit Ein-Prozent-Regelung die Steuerlast? Mindern Kosten für die Garage, in der der Arbeitnehmer den auch privat nutzbaren Dienstwagen abstellt, den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil? Nein, sagt das FG Niedersachsen (Urteil vom 09.10.2020, Az. 14 K 21/19, Abruf-Nr. 218968). Das letzte Wort hat der BFH (Az. beim BFH: VIII R 29/20). BFH beschäftigt sich mit Tätigkeit bei der ISAF: Volle Steuerpflicht für Zahlungen der NATO? Der BFH muss unter dem Az. I R 17/20 folgende Fragen klären: Unterliegen Zahlungen der NATO an einen im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen für seine Tätigkeit bei der ISAF (International Security Assistance Force) in Afghanistan in vollem Umfang der inländischen Steuerpflicht? Ist eine partielle Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 64 EStG für die Gefahren- und Erschwerniszulage gegeben? Das FG Berlin-Brandenburg hat die Einkünfte, die der Soldat durch seine Tätigkeit im Rahmen der ISAF erzielt hat, als in Deutschland voll steuerpflichtig behandelt, für eine teilweise Befreiung im Umfang der Erschwernis- und Gefahrenzuschläge ergebe sich keine Rechtsgrundlage (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2019, Az. 9 K 9081/18, Abruf-Nr. 219167). FG Köln: IT-Beratung ist keine begünstigte Tätigkeit Die Beratungstätigkeit beim Aufbau einer Zweitmarke für ein bestehendes Kommunikationsnetz in einem anderen Staat erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Steuerfreistellung von Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE). Die Tätigkeit erfüllt nicht die Voraussetzungen des ATE für eine Steuerfreistellung. Die IT-Beratungstätigkeit ist bei enger Wortlautbetrachtung keine auf eine „Fabrik, Bauwerke, ortsgebundene große Maschinen oder ähnliche Anlagen“ bezogene Tätigkeit (FG Köln, Urteil vom 19.06.2020, Az. 15 K 609/18, Abruf-Nr. 219485). BFH: Österreichische Versorgungskassenbeiträge als inländischer Arbeitslohn Zahlt ein österreichischer Arbeitgeber nach österreichischem Recht für seinen in Deutschland steuerpflichtigen Arbeitnehmer Beiträge an eine betriebliche Versorgungskasse in Österreich, handelt es sich nach deutschem Recht um zugeflossenen Arbeitslohn. Diese österreichischen Versorgungskassenbeiträge sind im Inland nur dann nach § 3 Nr. 62 S. 1 2. Alt. EStG steuerfrei, wenn sie für eine dem deutschen Sozialversicherungssystem vergleichbare Zukunftssicherung geleistet werden (BFH, Urteil vom 13.02.2020, Az. VI R 20/17, Abruf-Nr. 216321). |
Ausgabe: 01/2021, S. 14 · ID: 47009876
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