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SteueränderungZahlungsfrist für Corona-Prämie bis 30.06.2021 verlängert

08.12.2020 1 Min. Lesedauer

| Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung der Corona-Sonderprämie wurde nach § 3 Nr. 11a EStG bis zum 30.06.2021 verlängert. Die Verlängerung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 eingeführt. |

Wichtig | Der Steuerfreibetrag von maximal 1.500 Euro bleibt unverändert. Das bedeutet: Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass im ersten Halbjahr 2021 nochmals ein Betrag von 1.500 Euro steuerfrei – zusätzlich zu einem bereits nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei gewährten Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 – ausgezahlt werden kann. Lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags wurde gestreckt.

Ausgabe: 01/2021, S. 1 · ID: 47030144

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