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SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 12.02.2021 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF- Schreiben. |

Überblick /  Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

BFH: Alleingesellschafter-Geschäftsführer und Ein-Prozent-Regelung

Die Überlassung eines betrieblichen Pkw durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von Arbeitslohn. Die belastbare Behauptung des Steuerzahlers, das betriebliche Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt zu haben, genügt nicht, um die Besteuerung des Nutzungsvorteils auszuschließen. Dies gilt auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer, die für ihre GmbH ertragsteuerlich als Arbeitnehmer tätig werden und denen die GmbH einen betrieblichen Pkw aufgrund dienstvertraglicher Vereinbarung auch zur Privatnutzung überlassen hat (BFH, Beschluss vom 16.10.2020, Az. VI B 13/20, Abruf-Nr. 220158).

BFH: Steuerfreiheit der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Die Beitragserstattungen der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 210 SGB VI sind als „andere Leistungen“ steuerbare Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG. Sie können deshalb nicht zugleich „negative Sonderausgaben“ sein. Sie sind jedoch nach § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG steuerfrei (BFH, Urteil vom 07.07.2020, Az. X R 35/18, Abruf-Nr. 219760).

BFH: Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten

Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich eine Wertguthabenvereinbarung nach SGB IV ab, muss für diese gesondert ein Fremdvergleich erfolgen. Im Rahmen der Gesamtwürdigung ist wesentliches Indiz, ob die Vertragschancen und -risiken fremdüblich verteilt sind. Eine einseitige Verteilung zulasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte unbegrenzt Wertguthaben ansparen sowie Dauer, Zeitpunkt und Häufigkeit der Freistellungsphasen nahezu beliebig wählen kann, so der BFH (Urteil vom 28.10.2020, Az. X R 1/19, Abruf-Nr. 220159). Das FG Baden-Württemberg ist jetzt wieder am Zug. Es muss nach den BFH-Vorgaben prüfen, ob die Wertguthabenvereinbarung fremdüblich ist.

BFH: Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte Rechtsanwälte zur Berufshaftpflicht

Die Einbeziehung eines angestellten Rechtsanwalts in die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einer Sozietät führt in Höhe des Prämienanteils, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestbemessungsgrundlage entfällt, zu Arbeitslohn, wenn der angestellte Rechtsanwalt erst durch den Einbezug in die Sozietätsversicherung seiner Versicherungspflicht nach § 51 Abs. 1 S. 1 BRAO genügt (BFH, Urteil vom 01.10.2020, Az. VI R 12/18, Abruf-Nr. 220444).

BFH: DBA-Polen 2003 – Besteuerungsbefugnis für Geschäftsführervergütungen und -abfindungen

Die vom OECD-Musterabkommen abweichende Sonderregelung des Art. 16 Abs. 2 DBA-Polen 2003, in der die Besteuerungsbefugnis für Vergütungen einer Person in ihrer Eigenschaft als „bevollmächtigter Vertreter“ geregelt wird, gilt auch für Geschäftsführer einer deutschen GmbH mit Wohnsitz in Polen. Sie erfasst auch Abfindungen. Zu diesem Schluss ist der BFH mit Beschluss vom 30.09.2020 (Az. I R 76/17, Abruf-Nr. 220156) gelangt. Er hat die Klage der GmbH gegen das Urteil des FG Hamburg vom 09.11.2017 (Az. 6 K 14/17, LGP 7/2018, Seite 114) zurückgewiesen.

InsO: Rückgewähr der Winterbeschäftigungsumlage

Ist der Arbeitgeber zur Abführung der Winterbeschäftigungsumlage über die gemeinsame Einrichtung seines Wirtschaftszweigs oder über eine Ausgleichskasse verpflichtet, so ist in der Insolvenz des Arbeitgebers die gemeinsame Einrichtung oder Ausgleichskasse zur Rückgewähr einer in anfechtbarer Weise erlangten Zahlung der Umlage verpflichtet (BGH, Beschluss vom 10.12.2020, Az. IX ZR 80/20, Abruf-Nr. 220333).

Ausgabe: 03/2021, S. 58 · ID: 47111047

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