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LGPLöhne und Gehälter professionell

VergütungDie EuGH-Urteile zur Rufbereitschaft und ihre Konsequenzen für die betriebliche Praxis

Abo-Inhalt 17.03.2021 6 Min. Lesedauer Von RA Dr. Christian Schlottfeldt, www.arbeitszeitkanzlei.de, Berlin

| Der EuGH hat am 09.03.2021 in zwei Urteilen grundsätzlich zur Rufbereitschaft Stellung genommen. Insbesondere ging es um die Frage, ob Zeiten einer Rufbereitschaft Arbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie (und damit auch Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes) sein können. LGP stellt Ihnen die Konsequenzen für die betriebliche Praxis vor. |

Ausgabe: 03/2021, S. 82 · ID: 47271670

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