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LGPLöhne und Gehälter professionell

AltersversorgungBAG: Teilzeitbeschäftigung darf sich auf betriebliche Altersversorgung auswirken

Abo-Inhalt 15.04.2021 2 Min. Lesedauer

| Eine Versorgungsregelung darf bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung lediglich anteilig berücksichtigen. Ebenso darf eine Höchstgrenze des Altersruhegelds bei in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern entsprechend des Teilzeitgrads während des Arbeitsverhältnisses gekürzt werden. Das hat das BAG entschieden. |

Arbeitnehmerin wendet sich gegen Teilzeitfaktor

Ausgabe: 09/2021, S. 187 · ID: 47305971

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