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LGPLöhne und Gehälter professionell

MitarbeiterbeteiligungRückübertragung von Anteilen bei einer Mitarbeiterbeteiligung

19.07.2021 2 Min. Lesedauer

| Erzielt ein Arbeitnehmer Gewinne aus der Rückübertragung von GmbH-Anteilen bei beendetem Arbeitsverhältnis, sind diese nicht zwingend steuerbar. Der Gewinn ist also insbesondere nicht von vornherein als Arbeitslohn zu qualifizieren. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des FG Düsseldorf. |

Für das FG war der Veräußerungsgewinn aus der Rückübertragung der Anteile im Urteilsfall nicht steuerbar:

Ausgabe: 09/2021, S. 172 · ID: 47503473

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