Sonderzahlunge
Nachweis bei Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG erleichtert
SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF- Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
BMF: Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2022 Das BMF hat die Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2022“ und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2022“ bekanntgemacht (BMF, Schreiben vom 11.08.2021, Az. IV C 5 – S 2533/19/10026 :002, Abruf-Nr. 224085). BFH: Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind um nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. Die Anrechnung der steuerfreien Leistungen steht im Einklang mit dem Gesetzeszweck (BFH, Beschluss vom 14.04.2021, Az. III R 30/20, Abruf-Nr. 223630). Spitzenorganisationen der Sozialversicherung: Neue Geringfügigkeits-Richtlinien in Kraft Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet (Geringfügigkeits-Richtlinien vom 26.07.2021, Abruf-Nr. 223814). Umsatzbesteuerung von Aufsichtsratsmitgliedern: BMF bezieht Stellung Das BMF hat sich zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern im Lichte der jüngeren BFH-Rechtsprechung aus dem Jahr 2019 geäußert. Entgegen der bisherigen Ansicht sind Mitglieder von Aufsichtsräten nicht mehr in jedem Fall selbstständig und damit Unternehmer. Die Selbstständigkeit wird nun in Abhängigkeit von den Vergütungsmodalitäten bestimmt. Der UStAE wurde insbesondere in Abschn. 2.2 Abs. 2 S. 2 angepasst bzw. Abs. 3a UStAE eingefügt (BMF, Schreiben vom 08.07.2021, Az. III C 2 – S 7104/19/10001 :003, Abruf-Nr. 223575). Kinderkrankengeld: Besteuerung mit Progressionsvorbehalt bleibt auch in der Corona-Pandemie Erhalten Eltern von der Krankenkasse Kinderkrankengeld, ist diese Zahlung steuerfrei. Sie unterliegt jedoch als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Eine geforderte Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld wegen der Corona-Krise lehnt die Bundesregierung aus Gründen der Steuergerechtigkeit ab (Deutscher Bundestag, Drucksache, Abruf-Nr. 224223). Kind bekommt für Mutter Sterbegeld: BFH verneint Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG Das nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gezahlte pauschale Sterbegeld ist nicht nach § 3 Nr. 11 EStG beim begünstigten Nachkommen steuerfrei. Es zählt vielmehr wie Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Die Vorschrift erweitert nämlich die persönliche Zurechnung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit auf Rechtsnachfolger eines Arbeitnehmers. Soweit ein Rechtsnachfolger Arbeitslohn aus dem früheren Dienstverhältnis des Rechtsvorgängers bezieht, gilt er selbst als Arbeitnehmer (§ 24 Nr. 2 EStG, § 1 Abs. 1 S. 2 LStDV. Das hat der BFH bestätigt (BFH, Urteil vom 19.04.2021, Az. VI R 8/19, Abruf-Nr. 224146). Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung: BMF aktualisiert Schreiben Vor dem Hintergrund verschiedener Gesetzesänderungen hat das BMF sein Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung neu gefasst. Die 54-seitige Überarbeitung ist insbesondere aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften und das Grundrentengesetz notwendig geworden (BMF, Schreiben vom 12.08.2021, Az. IV C 5 – S 2333/19/10008 :017, Abruf-Nr. 224141). |
Ausgabe: 09/2021, S. 182 · ID: 47539626
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