SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF- Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
BMF updatet Schreiben zur Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs Mit BMF-Schreiben vom 05.11.2021 (Az. V C 6 – S 2177/19/10004 :008, Abruf-Nr. 225754) hat die Finanzverwaltung die bisherigen BMF-Schreiben vom 05.06.2021 und vom 24.01.2018 zur lohn- und ertragsteuerlichen Beurteilung der privaten Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen aktualisiert. BFH: Erste Tätigkeitsstätte: Mitarbeiterin eines Ordnungsamts hat erste Tätigkeitsstätte Eine überwiegend im Außendienst tätige Mitarbeiterin des allgemeinen Ordnungsdienstes hat im Ordnungsamt, dem sie zugeordnet ist, ihre erste Tätigkeitsstätte, wenn sie dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten erbringt, die sie dienstrechtlich schuldet und die zum Berufsbild gehören (BFH, Urteil vom 12.07.2021, Az. VI R 9/19, Abruf-Nr. 225676). Erste Tätigkeitsstätte: OFD NRW zu Zeit- und Berufssoldaten Die OFD NRW befasst sich aktuell mit der ersten Tätigkeitsstätte von Bundeswehrangehörigen und Beamtenanwärtern (Information vom 22.09.2021, Az. S 2353 - 2016/0008 – St 212, Abruf-Nr. 225998). Der Schwesterinformationsdienst SSP Steuern sparen professionell hat die Eckpunkte zusammengefasst → Abruf-Nr. 47810876. BMF: Neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2022 Das BMF hat das Merkblatt zur Steuerklassenwahl von Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, für 2022 veröffentlicht. Erläuterungen und Tabellen sollen die Wahl der für den Lohnsteuerabzug günstigsten Kombination erleichtern. Arbeitgeber sollten Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass die Lohnsteuerklassen auch Einfluss auf die Höhe von Lohnersatzleistungen und Elterngeld haben können (BMF, Merkblatt vom 08.11.2021, Abruf-Nr. 225823). Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 bekannt gemacht. Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2022 haben sich keine inhaltlichen Änderungen mehr ergeben (BMF, Schreiben vom 05.11.2021, Az. IV C 5 – S 2361/19/10008 :004; Abruf-Nr. 225732). Beim BFH: Beiträge an Unterstützungskasse – Grundlohn nach § 3b Abs. 2 S.1 EStG? Der BFH muss sich mit folgender Frage befassen: Sind Beiträge des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse, die den Arbeitnehmern keinen Rechtsanspruch auf Versorgung gegen die Versorgungseinrichtung einräumt, mangels Zuflusses nicht in den für die Bemessung der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit maßgeblichen Grundlohn gemäß § 3b Abs. 2 S.1 EStG einzubeziehen? Das Az. beim BFH lautet: VI R 11/21, Vorinstanz ist das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 19.04.2021, Az. 10 K 1865/20, Abruf-Nr. 225711). Beim BFH: Einheitlichkeit von Abfindungsleistungen bei Sozialplanabfindung und Zusatzabfindung? Der BFH muss sich unter Az. IX R 10/21 mit der Frage befassen, wie die Sozialplanabfindung in einem Jahr und die Zusatzabfindung und Startprämie im Folgejahr steuerlich zu bewerten sind, wenn das Vertragswerk als Konglomerat von Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und befristeter Anstellung in einer Transfergesellschaft darauf abzielt, den Arbeitnehmermit einem (weiteren) finanziellen Anreiz zu einem aktiven Ausscheiden aus der Transfergesellschaft zu bewegen. Das FG Baden-Württemberg hat in der Vorinstanz die Auffassung vertreten, dass eine einheitliche, aber nicht gemäß § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt zu besteuernde Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes vorliegt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2021, Az. 8 K 3125/18, Abruf-Nr. 225795). |
Ausgabe: 11/2021, S. 241 · ID: 47764930
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