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LGPLöhne und Gehälter professionell

VergütungIst die Rufbereitschaft in der Arbeitspause zu vergütende Arbeitszeit?

Abo-Inhalt 31.01.2022 4 Min. Lesedauer Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Erwin Salamon und Rechtsanwalt Yannick Maaß, beide Esche Schümann Commichau, Hamburg

| Rufbereitschaft während der Arbeitspause ist als Arbeitszeit nach Art. 2 der Richtlinie 2003/88/EG („EU-Arbeitszeitrichtlinie“) zu werten, wenn eine Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände ergibt, dass die dem Arbeitnehmer während dieser Ruhepausen auferlegten Beschränkungen so beschaffen sind, dass sie ihm bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit ganz erheblich einschränken, die arbeitsfreie Zeit frei zu gestalten und seinen eigenen Interessen zu widmen. Das ist das Resümee eines EuGH-Urteils. LGP erläutert die Folgen, auch für die Vergütung. |

Ausgabe: 01/2022, S. 55 · ID: 47770164

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