Arbeitgeberleistunge
Corona-Pandemie als „Unglücksfall“ nach R 3.11 Abs. 2 LStR?
Top-Beitrag
23.11.2021
1 Min. Lesedauer
| Ein Leser fragt: Was macht man bei den bAV-Verträgen mit maximalen monatlichen Beiträgen zur bAV, nachdem der bAV-Höchstbeitrag im Jahr 2022 gesunken ist? Dr. Claudia Veh liefert die Antwort. |
Antwort | M. E. kommt das auf die Formulierung der Zusage bzw. Entgeltumwandlungsvereinbarung und den Versicherungsvertrag an.
Ausgabe: 01/2022, S. 33 · ID: 47889105